Das Leistungsangebot für die ambulante Jugendhilfe konzentriert sich auf die zielgerichtete Umsetzung der §§ 30, 31 und 41 SGB VIII.
Eine Hilfestellung durch Ambulanter Sozialdienst Dornbusch im Rahmen dieser ambulanten Hilfen versteht sich als aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe und richtet sich an Familien in schwierigen Lebenssituationen, die sowohl von materiellen, familiären und sozialen Problemstellungen geprägt sind.
Da hierbei der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes bzw. der Kinder erhalten bleiben soll, verstehen wir uns mit dem Angebot der ambulanten Jugendhilfen als ergänzendes und unterstützendes Angebot für die Familie. Der Erziehungsauftrag der Eltern bleibt indes vorrangig.