Ambulante Jugendhilfe

Ambulante Jugendhilfe gemäß SGB VIII

Das Leistungsangebot für die ambulante Jugendhilfe konzentriert sich auf die zielgerichtete Umsetzung der §§ 30, 31 und 41 SGB VIII.

Eine Hilfestellung durch Ambulanter Sozialdienst Dornbusch im Rahmen dieser ambulanten Hilfen versteht sich als aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe und richtet sich an Familien in schwierigen Lebenssituationen, die sowohl von materiellen, familiären und sozialen Problemstellungen geprägt sind.

Da hierbei der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes bzw. der Kinder erhalten bleiben soll, verstehen wir uns mit dem Angebot der ambulanten Jugendhilfen als ergänzendes und unterstützendes Angebot für die Familie. Der Erziehungsauftrag der Eltern bleibt indes vorrangig.

Adressaten:
Familien oder alleinerziehende Personen, die…

  • sich in Krisensituationen befinden.
  • motiviert sind und sich positiv verändern möchten.
  • Unterstützung in Erziehungsaufgaben und der Alltagsbewältigung erfahren möchten.
  • Unterstützung bei Ausschluss anderer Hilfsangebote annehmen möchten

Unsere Ziele

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Förderung der Eigenverantwortung und des Rollenverständnisses innerhalb der Familie
  • Stärkung des Selbstwertes
  • Wahrnehmung und Stärkung der eigenen Ressourcen
  • Erlernen alternativer Handlungsstrategien in Krisensituationen
  • Erlernen alternativer Konfliktlösungsstrategien
  • Stärkung der Erziehungskompetenz
  • Erlernen zielführender Kommunikationsstrukturen
  • Sicherung und Verbesserung der Lebensbedingungen